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Mietbedingungen Drucken E-Mail

Unsere Mietbedingungen

 

Es sind die Bedingungen für Baumaschinen und Baugeräte gültig.
Die Mietzeit beginnt mit der Abholung oder Anlieferung der Geräte ab Neunkirchen bis Wiedereintreffen am Ausgangsort.
Ein Abstellen anderen Ortes, auch bei Nichtbenutzung oder Ausfall ohne Ankündigung, unterbricht die Mietzeit nicht.

Der Mieter verpflichtet sich für die sach- und fachgerechte Wartung Sorge zu tragen, die Mietsache während der Mietzeit in betriebsfähigem Zustand zu halten und sie in jeder Weise vor Überanspruchung zu schützen.
Reparaturen an Mietmaschinen- und Geräten darf nur unser Fachpersonal durchführen. Mängel oder schäden sind bei der Rückgabe sofort anzuzeigen
Die Mietsachen sind in gesäuberten Zustand zurückzuliefern. Sollte dies nicht erfolgen, so wird die Reinigung durch uns durchgeführt und an den Mieter nachh Aufwand weiterberechnet.
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Maschinen gegen alle Gefahren wie z.B. Diebstahl, Feuer, Hochwasser, Sturmschäden, oder jegliche Fremdeinwirkung zu versichern. Falls die Versicherung unterlassen wurde oder die Versicherung nicht eintritt, haftet der Anmieter für die genannten Schäden und Untergang.
Für Schäden, die durch den Transport oder während des Einsatzes durch die Geräte entstehen, haftet der Mieter selbst. Die Benutzung der Mietgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
Für evtl. entstandene Haftungsschäden an Personen oder Gegenständen, die nachweisbar durch unsachgemäße Anwendung oder Nichtbeachtung der allgemeinen Unfallvehütungsvorschriften entstanden sind, kann der Vermieter nicht belastet werden.
Die Mindestmietzeit beträgt 1 Tag. Die Tagesmiete wird auf der Grundlage einer normalen Schichtzeit von 8 Stunden und die Wochenendmiete mit 6 Arbeitstagen berechnet.
Alle Mietpreise gelten ab Neunkirchen und zurück. Anlieferungen werden extra berechnet.
Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines amtlich gültigen Personalausweises, sowie Hinterlegung der gestaffelten Kaution ( Bargeld oder Euroscheck ).
 


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